Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Präambel

Die GARBES mbH ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich primär mit der sicherheitstechnischen Betreuung und Beratung von Ver- und Entsorgungsunternehmen beschäftigt. Die sicherheitstechnische Beratung erfolgt in der Regel auf der Basis von Verträgen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Zusätzlich zur sicherheitstechnischen Betreuung bietet die GARBES mbH sicherheitstechnische Schulungen, Unterweisungen und Seminare an. Mit einer an der betrieblichen Praxis orientierten Ausrichtung der Schulungen will die GARBES mbH ihre Kunden nicht nur bei der Erfüllung von gesetzlichen Forderungen unterstützen, sondern die Basis für sicheres Verhalten, die Verhinderung von Unfällen und einen präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz schaffen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sie gelten für Angebote, Aufträge und Verträge mit der GARBES mbH. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungen

(1) Die von der GARBES mbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrags / Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, Schulung oder sonstige Leistung und nicht der Erfolg.

(2) Soweit von GARBES mbH ein Bericht erstellt wird, handelt es sich nicht um ein Gutachten.

(3) Die Darstellung der Leistungen der GARBES mbH in Prospekten und auf der Webseite stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar, sondern sollen lediglich eine Aufforderung zur Bestellung sein.

(4) Mit der Anmeldung zu einem Seminar oder einer Veranstaltung sowie einem gemeinsamen Termin zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem ASiG erklärt sich der Kunde mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(5) Ein/e Seminar/Veranstaltung wird entsprechend den ausgedruckten Programminhalten oder, soweit individuelle Leistungen vereinbart wurden, entsprechend dieses Vertragsinhaltes durchgeführt. Die GARBES mbH behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern, sondern dieses aus Sicht des Dozenten fördern. Ein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten oder Trainer besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

(6) Mit Übersendung der Anmeldung zu einem Seminar gibt der Kunde-/Teilnehmer ein verbindliches Angebot gegenüber der GARBES mbH ab, das diese annimmt, wenn kein Widerspruch innerhalb von fünf Werktagen erfolgt.

(7) Die GARBES mbH ist bemüht, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen jeweils nach den neuesten Erkenntnissen zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Anwendbarkeit von Empfehlungen und Hinweisen liegt in der Verantwortung des Kunden.

 

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Preise gemäß einem Vertrag, einem Einzelauftrag oder der Auftragsbestätigung. Die Berechnung von Reisezeiten und Reisekosten erfolgen nach dem tatsächlichen Aufwand des jeweiligen von der GARBES mbH eingesetzten Mitarbeiters.

(2) Bei Inhouse-Seminaren/Veranstaltungen sind in den Seminarpauschalen die Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten der von der GARBES mbH eingesetzten Mitarbeiter nicht enthalten. Die Berechnung erfolgt durch die GARBES mbH nach dem tatsächlichen Aufwand des jeweiligen Mitarbeiters. In den Teilnahmegebühren von überbetrieblichen Seminaren und Veranstaltungen sind die Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten der von der GARBES mbH eingesetzten Mitarbeiter enthalten.

(3) In den Teilnahmegebühren von Seminaren/Veranstaltungen sind Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten der Teilnehmer nicht enthalten, ausgenommen dies ist im Angebot/Vertrag ausdrücklich schriftlich vermerkt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum oder nach dem Ende der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Widerspruch gegen in Rechnung gestellte Leistungen müssen innerhalb von 14 Tagen der GARBES mbH schriftlich mitgeteilt werden. Eine Aufrechnung gegen andere Forderungen der GARBES mbH, soweit sie nicht aus dem vorliegenden Rechtsverhältnis bestehen, nicht ausdrücklich anerkannt oder tituliert sind, ist unzulässig.

 

4. Termine, Verzug, Höhere Gewalt

(1) Soweit der Kunde ganze Seminare und Veranstaltungen bei der GARBES mbH gebucht hat, trägt er das Risiko, dass die Veranstaltung von einer entsprechenden Anzahl von Teilnehmern besucht wird. (2) Terminvereinbarungen, sowie Anmeldungen zu Seminaren und Veranstaltungen können bis 15 Tage vor dem Beratungs- bzw. Veranstaltungstermin vom Kunden kostenfrei abgesagt werden. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erhält der Kunde unaufgefordert innerhalb von 30 Werktagen zurück. Bei Absagen ab dem 14. Kalendertag vor dem Beratungs- bzw. Veranstaltungsbeginn berechnen wir 75%, bei Absagen ab dem 7. Kalendertag vor dem Beratungs- bzw. Veranstaltungsbeginn 100% der vertraglich vereinbarten Kosten. Ein kostenloses Rücktrittsrecht gewährt die GARBES mbH bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall des Teilnehmers. Bei der Buchung von ganzen Seminaren oder Veranstaltungen gilt dies nur, wenn der Tod/die Erkrankung bzw. der Unfall eines Teilnehmers für alle weiteren Teilnehmer eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Teilnehmer bzw. dessen Rechtsnachfolger sind in diesen Fällen verpflichtet, die wichtigen Gründe der Absage schriftlich zu belegen.

Muss eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, die die GARBES mbH zu vertreten hat, abgesagt werden, erfolgt, sobald die Gründe bekannt werden, eine schriftliche Benachrichtigung der Teilnehmer. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Referent erkrankt ist oder, wenn bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht mindestens die Hälfte der ausgeschriebenen Veranstaltungs- bzw. Seminarplätze gebucht sind. In diesem Fall besteht für die GARBES mbH die Verpflichtung der Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren.

 

5. Haftung, Gewährleistung

Die Parteien stimmen darüber ein, dass es sich vorliegend um Dienstleistungsverträge handelt. Soweit zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden die gesetzlichen Bestimmungen zur Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Dienstleistungsverträgen Anwendung.

Für eine Haftung der GARBES mbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:

Die GARBES mbH haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die GARBES mbH nur aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit respektive für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); im letzteren Fall ist die Haftung der GARBES mbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schadens bis maximal € 2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall begrenzt. Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Die GARBES mbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden aus höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Streik, Beschlagnahme, etc.

 

6. Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner stellt sicher, dass die betrieblichen, sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine reibungslose Leistungserbringung vorhanden sind. Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung.

Insbesondere hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass der GARBES mbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistung jeweils notwendig und erforderlich ist.

Die Betriebe, die mit der GARBES mbH einen Vertrag über die sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) abgeschlossen haben, sind verpflichtet, die Mitarbeiterzahlen (Anzahl der "Köpfe") zum Jahresbeginn an die GARBES mbH zu melden.

 

7. Schutz- und Urheberrechte

Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen, hierzu zählen u. a. auch solche auf Datenträger, Teilnehmerunterlagen etc., sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum der GARBES mbH. Den Teilnehmern wird an diesen Unterlagen ausschließlich das Nutzungsrecht für den Eigengebrauch eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Vervielfältigungen und die Weitergabe der Unterlagen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GARBES mbH.

Passwörter und Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Die Mitnahme von Passwörtern und Zugangsdaten ist untersagt.

 

8. Datenschutz, Geheimhaltung

Die GARBES mbH ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Teilnehmer/Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Gleichviel ob es dabei um die Teilnehmer, deren Arbeitgeber oder dessen Geschäftsverbindungen selbst handelt, es sei denn, dass die GARBES mbH von ihrer Schweigepflicht entbunden wird.

Die GARBES mbH nutzt und verarbeitet die unternehmens- und personenbezogenen Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes wurden von der GARBES mbH technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Die Mitarbeiter der GARBES mbH sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

 

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der GARBES mbH.

Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

Stand: 03.08.2020