Betriebsprüfungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Beschäftigten stets sichere Arbeitsmittel einsetzen bzw. betreiben. Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten sind wiederkehrende Prüfungen, nach den geltenden Regelwerken und den Gefährdungsbeurteilungen zu veranlassen.